Das schweizerische Stimmvolk entscheidet am 9. Februar über die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm. Dabei geht es darum, den Schutz vor öffentlicher Diskriminierung und Hass auf Lesben, Schwule und Bisexuelle zu ermöglichen. Das Ja-Komitee schreibt dazu: „Strafbar werden soll gemäss Abstimmungsvorlage der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskriminierung bzw. die systematische Herabsetzung und Verleumdung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen.“

Die Mehrheit der grossen politischen Parteien sieht in der Erweiterung des Schutzes auf sexuelle Minderheiten einen Mehrwert für unsere Gesellschaft und arbeitet aktiv im Ja-Komitee mit.

Hinter den Befürworterinnen und Befürwortern stehen nicht nur Organisationen, welche sich traditionell für die Gleichstellung von sexuellen Minderheiten einsetzen. Auch namhafte Organisationen wie beispielsweise Amnesty International, Pro Familia Schweiz, der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB, der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG, der Dachverband offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz – DOJ usw. stehen für ein Ja ein.

Wie sieht es bei den Kirchen aus? Die reformierte Landeskirche tritt für diese Gesetzgebung ein. „Aus kirchlichen Kreisen erhält die neue Strafnorm ebenfalls Unterstützung.“ berichtete bereits am 28. November 2019 das Portal der Reformierten, ref.ch. Die schweizerische Bischofskonferenz gibt keine Empfehlung ab, weder pro noch kontra. Der «Ausschuss Kirche und Gesellschaft» der ev.-methodistischen Kirche der Schweiz spricht sich für die Gesetzgebung aus, während die Schweizerische Evangelische Allianz gegen das Antirassismusgesetz aus.

Die Gerechtigkeit und der Schutz vor Diskriminierung von Minderheiten sind ureigene Anliegen der Kirche und scheinen immer mehr Teile der Gesellschaft zu interessieren. Die reformierte Kirche geht auch hier offen und mit gutem Beispiel voran.

Noël Tshibangu