Menschenrechte gehen uns alle an!

Beim Wort Menschenrechte denken wir an klare Normen, an konkrete und handfeste Rechte. Zugleich sind Menschenrechte spürbar. Spürbar, wenn man sie hat, und noch spürbarer, wenn man sie nicht hat. Sie waren nie selbstverständlich, und sie sind es auch heute nicht. Fast überall im Alltag gibt es Berührungspunkte mit ihnen, an denen sich kleine und grosse Fragen nach ihrer Umsetzung stellen. Die Präambel der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» hält fest, dass es alle Organe der Gesellschaft braucht, um sich das Ideal der Menschenrechte vor Augen zu halten und dieses Voraugenhalten zur täglichen Aufgabe zu machen. Menschenrechte gehen uns alle an! Auch wenn sie in der Verfassung verankert sind, sind sie nicht von sich aus einfach da. Ihre Sicherung ist eine Aufgabe, der sich die Schweiz auf allen Ebenen jeden Tag aufs Neue bewusst widmen muss.

Menschenrechte sind nicht selbstverständlich

Was bedeutet diese Aufgabe inmitten des digitalen Wandels, welcher durch die rasante Weiterentwicklung von Technologien wie dem Internet of Things, der Robotik, Big Data und der sogenannten «künstlichen Intelligenz» erheblich an Tempo gewonnen hat? Mit der Geschwindigkeit, mit welcher digitale Technologien vorangetrieben werden, ist es nur naheliegend, dass die Mehrheit der Gesellschaft im Verständnis um diese Technologien hinterherhinkt. Auf die anfängliche Euphorie über die technischen Errungenschaften folgt deshalb zunehmend eine kollektive Ernüchterung. Denn so wichtig digitale Technologien für die Stärkung der Menschenrechte weltweit sein können, bergen sie ebenso die Gefahr neuer oder verschärfter Formen von Menschenrechtsverletzungen. Der Schutz der Menschenrechte im Cyberspace steht damit vor neuen Herausforderungen.

Menschenrechte und wir

Aus diesem Grund gehen wir, der Pastoralraum Biel-Pieterlen und der Arbeitskreis für Zeitfragen, am 11. Dezember im Wyttenbachhaus gemeinsam mit unserem Gastreferenten Stefan Schlegel der Frage nach, wo sich die Menschenrechte in der digitalen Welt verorten lassen und welche Menschenrechte bei der Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien betroffen sind. Stefan Schlegel wird die grösseren Zusammenhänge anhand konkreter Beispiele veranschaulichen und uns dazu ermutigen, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Stefan Schlegel ist Jurist und Direktor der SMRI, der unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution der Schweiz. Sie trägt zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in allen Lebensbereichen und auf allen staatlichen Ebenen in der Schweiz bei.

Über die SMRI: www.isdh.ch

Menschenrechte im Cyberspace

Freitag, 11. Dezember, Wyttenbachhaus, Rosius 1

  • 18.30 Uhr, Apéro
  • 19-20.30 Uhr, Referat mit anschliessendem Austausch

Kontakt: adina.karrer@ref-bielbienne.ch
Anmeldungen werden gerne entgegengenommen, sind aber nicht zwingend.